Sportbootführerscheine

Die Sportbootführerscheine Binnen und See, als amtliche Führerscheine, sind in Abgrenzung zu den Sportbootschifferscheinen  ab einer gewissen Schiffsgröße auch für den nicht kommerziellen Bereich vorgeschrieben.

Sportbootführerscheine D

Geltungsbereiche:

  • Binnenschifffahrtsstraßen:
     
    • Das Führen von Segelsurfbrettern und anderen muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen ist erlaubnisfrei.
       
    • Das Führen von Sport- und Freitzeitfahrzeugen von 20 Metern Länge und mit weniger als 11,03 kW (15 PS) Nutzleistung ist auf Binnenschifffahrtsstraßen für Personen ab 16 Jahren mit Ausnahme der Elbe im Hamburger Hafen und des Rheins erlaubnisfrei.
       
    • Für das Führen von Sport- und Freizeitfahrzeugen mit weniger als 20 Metern Länge und einer Nutzleistung von mehr als 11,03 kW (15PS) ist der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen mit der Antriebsart Motor erforderlich.
       
    • Für Segelboote über 6 Quadratmeter Segelfläche, ist auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen in Berlin und Brandenburg der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen mit der Antriebsart Segel erforderlich.
       
    • Der Rhein ist hiervon ausgenommen. Hier bedarf es einer Fahrerlaubnis bereits für das Führen von Sport- und Freizeitfahrzeugen mit weniger als 15 Meter Länge und ab einer Nutzleistung von mehr als 3,68 kW (5 PS).
       
  • Seeschifffahrtsstraßen:
     
    • Das Führen von Sport- und Freizeitfahrzeugen, die durch Muskelkraft (z. B. Kanu, Kajak und Surfbrett) oder unter Segel betrieben werden, ist erlaubnisfrei.
       
    • Das Führen von Sport- und Freizeitfahrzeugen, deren Motor eine Nutzleistung von bis zu 11,03 kW (15 PS) nicht überschreitet, ist erlaubnisfrei.
       
    • Für das Führen von Sport- und Freizeitfahrzeugen mit mehr als 11,03 kW (15 PS) Nutzleistung ist der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen mit der Antriebsart Motor erforderlich.