Zulassung
Theoretische Prüfung
Die theoretische Prüfung besteht aus Fragebogen, der Aufnahme von Not- Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache mit anschließender Übersetzung ins Deutsche, der Übersetzung eines deutschen Textes ins englische und dessen Absetzung über Funk unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets sowie der gebräuchlichen Abkürzungen und Redewendungen in der Seefahrt. Fragebogen und Englischkenntnisse werden ggf. auch mündlich geprüft.
Kenntnisse auf folgenden Bereichen des Seeschifffahrtsfunks sind nachzuweisen
Praktische Prüfung
In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben (aus den Bereichen terrestrischer Seefunk und Seefunk über Satelliten) erfolgreich gelöst und sonstige Fertigkeiten (Inmarsat A/B/M und C) unter Bedienung von UKW / GW / KW / Inmarsat-Anlagen nachgewiesen werden.
Fragen- und Antwortenkatalog für das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate LRC) für den Seeschifffahrtsfunk:
(Unterseiten Linke)