Zulassung
Theoretische Prüfung
Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, der Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche und der Übersetzung eines deutschen Textes ins Englische. Fragebogen und Englischkenntnisse werden ggf. auch mündlich geprüft.
Kenntnisse auf folgenden Bereichen des Seeschifffahrtsfunks sind nachzuweisen
Praktische Prüfung
In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben aus dem Bereich terrestrischer Seefunk erfolgreich gelöst und sonstige Fertigkeiten (Aussenden eines Notalarms, Speicherabfrage, Abwicklung des Routine- und Notverkehrs, Funkstille gebieten, Kanalwechsel usw.) unter Bedienung einer UKW-(GMDSS)-Anlage nachgewiesen werden.
Fragen- und Antwortenkatalog für das Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate SRC) für den Seeschifffahrtsfunk:
(Unterseiten Linke)